Wahlkarte beantragen
Neu
Sie können online in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen (Selbstauskunft). Dafür benötigen Sie die ID Austria oder EU-Login. Auf diesem Weg können Sie nachsehen, ob Sie selbst im Wählerverzeichnis stehen bzw. an welche zuständige Gemeinde Sie sich wenden müssen.
Online-Services
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte zur Europawahl in Österreich am 9. Juni 2024.
Voraussetzungen für die Beantragung einer Wahlkarte via oesterreich.gv.at:
- Österreichische Staatsbürgerschaft (oder Unionsbürgerschaft mit Hauptwohnsitz in Österreich)
- ab 16 Jahre zum Zeitpunkt der Wahl
- ID Austria oder EU Login (Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria.)
- Die jeweilige Gemeinde muss am Wahlkarten-Service von oesterreich.gv.at teilnehmen.
Beantragung einer Wahlkarte ohne ID Austria bzw. wenn Ihre Gemeinde nicht am Wahlkartenservice von oesterreich.gv.at teilnimmt
Beantragung einer Wahlkarte samt Ersuchen um Besuch einer "fliegenden Wahlkommission" (besonderen Wahlbehörde)
Informationen
Aktuelle Informationen zu den Themen Wahlkarte, Stimmkarte, Briefwahl, Besuch durch die "fliegende Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde).