Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundeskanzleramt ist bemüht, seine mobile Anwendung ("App") im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die App "Digitales Amt".

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die App Digitales Amt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.

Verbesserungsarbeiten dazu sind laufend in Entwicklung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die App Digitales Amt enthält Anwendungsbereiche, welche teilweise nicht bzw. noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt sind. Das Bundeskanzleramt ist aber bestrebt, die Funktionalität bestmöglich barrierefrei anzubieten. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

In einigen Fällen wird kein passender Alternativtext für Bilder verwendet (WCAG 2.1 SC 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt & EN 301 549 SC 9.6).

An einigen Stellen sind Elemente am Bildschirm für assistive Technologien nicht bzw. nicht korrekt semantisch ausgezeichnet (WCAG 2.1 SC 1.3.1 Info und Beziehungen & EN 301 549 SC 11.5.2.5).

Auf der Suchseite werden Inhalte nicht in der optisch sichtbaren Reihenfolge vorgelesen (WCAG 2.1 SC 1.3.2 Bedeutungstragende Reihenfolge).

Die Darstellung der App ist momentan auf den Portrait-Modus beschränkt (WCAG 2.1 SC 1.3.4 Bildschirmausrichtung).

Der Text in der App kann nicht durchgehend auf 200 Prozent vergrößert werden (WCAG 2.1 SC 1.4.4 Textgröße ändern & EN 301 549 SC 12.1.2).

Unter "Services" wird ein Textblock als Bild eingebunden (WCAG 2.1 SC 1.4.5 Bilder eines Textes).

Auf kleinen Bildschirmen muss im Impressum horizontal gescrollt werden (WCAG 2.1 SC 1.4.10 Umfluss (Reflow)).

In einigen Bereichen in der App folgt die Fokusreihenfolge im Screenreader nicht der sichtbaren Reihenfolge (WCAG 2.1 SC 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).

An einigen Stellen werden keine sichtbaren Fokus-Indikatoren angezeigt, wenn die App mit einer externen Tastatur gesteuert wird (WCAG 2.1 SC 2.4.7 Fokus sichtbar & EN 301 549 SC 11.5.2.13).

An einigen Stellen ist der Status von Bedienelementen für assistive Technologien nicht ersichtlich (WCAG 2.1 SC 4.1.2 Name, Rolle, Wert & EN 301 549 SC 5.5.2 & 11.5.2.11).

Im Bereich "Info" werden Statuszustände nicht in ausreichendem Ausmaß an assistive Technologien übermittelt (WCAG 2.1 SC 4.1.3 Statusmeldungen).

An der Behebung dieser Mängel wird laufend gearbeitet.

b. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzerinnen/Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Formulare von anderen Organisationen, die nicht im Einflussbereich des Bundeskanzleramts (BKA) liegen, sind vom WZG ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Juni 2021 erstellt und zuletzt am 25. Oktober 2023 aktualisiert.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer vom Bundeskanzleramt durchgeführten Selbstbewertung sowie auf Grundlage von Bewertungen erstellt, die von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH und vom Kompetenznetzwerk Informationstechnologie zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA vorgenommen wurden.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services in dieser App werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer App behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – ersuchen wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und bearbeiten.

Senden Sie uns bitte Ihre Mitteilungen und Anregungen an buergerservice.oegv@brz.gv.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der App Digitales Amt". Bitte beschreiben Sie das Problem und fügen Sie wenn möglich Screenshots der betroffenen Bereiche bei.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt